In dieser Folge unserer neunten Staffel zu Barrieren und Teilhabe sprechen wir über Zugang und darüber, was eigentlich gemeint ist, wenn wir von Zugang zu kulturellen Gütern im digitalen Raum sprechen. Zu Gast sind Ursula Frohne und Reinold Schmücker, beide Teil der Kolleg-Forschungsgruppe Zugang zu kulturellen Gütern im digitalen Wandel an der Universität Münster. Gemeinsam mit unseren Gästen gehen wir der Frage nach, wie Digitalisierung neue Zugänge eröffnet und gleichzeitig unabsichtlich neue Barrieren erzeugt, die auf den ersten Blick oft unsichtbar bleiben.
Im Gespräch wird schnell deutlich, dass digitale Angebote häufig mit einem starken Demokratisierungsversprechen verbunden sind. Museen, Archive und Sammlungen werden online sichtbar, kulturelles Erbe scheint ortsunabhängig und jederzeit zugänglich. Unsere Gäste machen jedoch klar, warum diese Vorstellung trügt. Denn Zugang ist kein Automatismus. Konkrete Voraussetzungen sind dafür notwendig: verfügbare Hardware und eine stabile Internetverbindung, digitale Kompetenzen, Lizenzmodelle und Logiken kommerzieller Plattformen usw. Hinzu kommen algorithmische Filter, die entscheiden, welche Inhalte sichtbar werden und welche im Hintergrund verschwinden. Digitalisierung, so zeigt sich im Gespräch, ist kein neutraler technischer Prozess, sondern immer auch eine Frage von Macht, Geld und Kontrolle.
Ein zentraler Begriff, den wir in dieser Folge ausführlich diskutieren, ist die sogenannte „Zugangsbedingung zweiter Ordnung“. Damit definiert der Philosoph Schmücker jene Zugangsbedingungen, die weder von den Urheber*innen noch von Kultureinrichtungen direkt gesteuert werden können. Proprietäre Software, Lizenzbedingungen oder infrastrukturelle Entscheidungen großer Konzerne schaffen neue Abhängigkeiten – mit der Konsequenz, dass selbst der Zugriff auf die eigenen digitalen Arbeiten plötzlich verloren gehen kann. Unsere Gäste zeigen auf, warum diese Abhängigkeiten historisch neu sind, warum sie eine besondere Massivität erreicht haben und weshalb sie nicht nur praktisch, sondern auch politisch relevant sind.
Wir sprechen außerdem über Fragen von Sicherheit und Authentizität im digitalen Raum. Digitale Dokumente lassen sich leicht verändern, Bilder manipulieren, Zugriffe lückenlos nachverfolgen. Vor diesem Hintergrund behalten physische Originale ihre Bedeutung als Anker von Authentizität. Gleichzeitig wird deutlich, dass digitale Zugangsformen neue Hemmschwellen erzeugen können: Tracking-Technologien, Log-Files und Zugriffskontrollen betreffen insbesondere Forschende aus politisch repressiven Kontexten und verändern, wer sich wo und wie sicher bewegen kann.
Ein weiterer Schwerpunkt der Folge liegt auf digitaler Barrierearmut. Unsere Gäste berichten, wie digitale Methoden grundsätzlich dazu beitragen können, kulturelle Angebote für mehr Menschen zugänglich zu machen. Hilfreich sind etwa Audiodeskriptionen, Untertitel, leichte Sprache oder barrierearme Interfaces. Zugleich wird klar: Barrierefreiheit entsteht nicht von selbst. Viele gut gemeinte Angebote scheitern in der Praxis, wenn sie ohne die Perspektive der tatsächlichen Nutzer*innen entwickelt werden. Barrierearmut betrifft dabei nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern ebenso soziale Faktoren, Sprache, Bildung und technologische Voraussetzungen.
Ab 47:28 entwickelt Reinold Schmücker Fallbeispiele zu den ethischen und menschenrechtlichen Aspekten des Zugangs zu Kulturgütern im Digitalen. Eine Ethik des Zugangs zu kulturellen Gütern zählt ebenfalls zum Programm der Forschungsgruppe.
Ab 33:33 erfahrt ihr mehr aus dem Alltag der Kolleg-Forschungsgruppe Zugang zu kulturellen Gütern im digitalen Wandel.
Zum Ende der Folge richten wir den Blick auf die Digital Humanities (ab 58:05). Ursula Frohne und Reinold Schmücker plädieren dafür, Zugang und Teilhabe stärker als zentrale Aufgabe der DHDH steht für Digital Humanities, also digitale Geisteswissenschaften. More zu verstehen. Statt sich vor allem auf Infrastruktur und Technik zu konzentrieren, sollten Digital Humanities enger mit Museen, Archiven und unterschiedlichen Nutzer*innengruppen zusammenarbeiten, konkrete Fallstudien entwickeln und die eigenen Methoden kritisch reflektieren.
Zugang, so wird deutlich, ist keine Randfrage, sondern ein zentrales Feld, in dem sich entscheidet, wie offen, gerecht und verantwortungsvoll die digitalen Kultur- und Geisteswissenschaften in Zukunft sein können.
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Interessante Personen:
Weiterführende Links:
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze
- Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (bmas)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
Accessibility Guidlines:
- Android
- Apple
- Flutter
- Microsoft (Fluent 2)
- Microsofts Handreichungen zu “inclusive Design”
- Web-Dev Handreichung zu Accessibility
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